Tellereisen 28x22cm
Tellereisen (Historische Falle)
Tellereisen gehören zu einer der ältesten mechanisch auslösenden Fallenarten. Sie sind zwar in Deutschland verboten, gehören aber bei Jägern in jede Sammlung historischer Jagdutensilien. Tellereisen hatten vor allem zu Beginn des 19. Jahrhunderts weitverbreitete Verwendung unter Jägern.
Das Tellereisen wird mit Hilfe eines Tellers gespannt, der zwischen die auseinander gehenden und niedergetretenen Bügel eingespannt wird. Umgeben ist der Teller von einem zwei cm breiten Kranz. Die beiden Bügel werden über eine Feder gespannt. An die Feder kann noch eine Kette mit einem Anker angebracht werden, um ein Fortschleppen des Tellereisens vor oder nach dem Zuschnappen zu verhindern. Tritt ein Tier auf den Teller, so schlagen die Bügel zusammen.
Nr. 11 Tellereisen
für starkes Raubwild (Wolf, Luchs, starke Hunde und Wildschweine), mit starker Feder, Bügelweite 28×22 cm, Gewicht ca. 2,6 kg.
Nr. 11a Tellereisen
für Dachs und Raubwild (Luchs und wildernde Hunde), mit starker Feder, Bügelweite 24×20 cm, Gewicht ca. 2,1 kg.
Nr. 11b Tellereisen
für Fuchs, mit runden Bügeln, Bügelweite 22×18
Tellereisen (Historische Falle)
Nr. 11d Tellereisen
für Marder und Iltis (sowie Hamster), Bügelweite 19×15 cm, Gewicht ca. 0,9 kg.
Nr. 11e Tellereisen
für Kaninchen und Hermelin, Bügelweite 15×12 cm, Gewicht ca. 0,5 kg.
Das Fangen von Wild, durch die Verwendung von Tellereisen, ist laut Bundesjagdgesetz streng verboten. Mit dem Erwerb dieser Geräte und der Unterschrift auf dem Bestellschein verpflichtet sich jeder Käufer die Tellereisen ausschließlich zur Dekoration oder für Sammlungen zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen wird in Deutschland strengstens bestraft und ist ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz.
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